Das Bauordnungsamt erteilt Baugenehmigungen und Vorbescheide für bauliche Anlagen, überwacht die ordnungsgemäße Bauausführung und trifft Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr. Weitere Aufgaben des Bauordnungsamtes sind die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen und Teilungsgenehmigungen, Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis sowie die Bereitstellung von Bauakten aus dem Archiv zur Einsichtnahme.
Möchten Sie nach vorheriger Terminvereinbarung das Bauordnungsamt persönlich aufsuchen, bitten wir um Einhaltung der "3G-Regelung".
Hierfür bitten wir Sie um einen Nachweis über die Immunisierung, einen Bürgertest (max. Gültigkeit von 24 Stunden), einen PCR-/PoC-PCR-Test (max. Gültigkeit von 48 Stunden) oder eine Bescheinigung über eine überstandene Covid-Erkrankung (max. Gültigkeit von 6 Monaten).
Bitte beachten Sie auch die aktuellen Regelungen auf der Startseite der Stadt Dorsten.
Montag | 08:00-16:00 Uhr | nur nach vorheriger Terminvereinbarung | |
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Dienstag | 08:00-16:00 Uhr | nur nach vorheriger Terminvereinbarung | |
Mittwoch | geschlossen | ||
Donnerstag | 08:00-16:00 Uhr | nur nach vorheriger Terminvereinbarung | |
Freitag | geschlossen |
Wir bitten um vorheriger Terminvereinbarung. Dadurch versuchen wir zu verhindern, dass Sie vielleicht vergeblich ins Rathaus kommen, da der/die kompetente Ansprechpartner/in gerade nicht anwesend ist. Der/Die zuständige Mitarbeiter/in wird gerne im Rahmen der oben genannten Öffnungszeiten mit Ihnen einen Termin abstimmen. Hierdurch können Sie auch Wartezeiten vermeiden.