Leistungen Sonderbauten

Für eine ganze Reihe von baulichen Anlagen und Räumen besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten) reichen die üblichen Vorschriften der Landesbauordnung nicht aus. Diese Sonderbauten bergen aufgrund ihrer Nutzungsart, der Gebäudegröße oder hoher Besucherzahlen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial. Für sie gibt es spezielle Regelungen in sogenannten Sonderbauvorschriften.

Bei großen Sonderbauten nach § 50 Abs. 2 BauO NRW ist ein Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW erforderlich. Aufgrund des umfangreichen Prüfumfanges wird um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Bauordnungsamt gebeten.

Die u. g. Ansprechpartner stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie einen persönlichen Termin wünschen, wird um vorherige Terminabsprache gebeten.

Zuständige Fachbereiche

Ansprechpartner

Kosten:

Gebühren gemäß der Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen

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