Leistungen Teilung von Grundstücken

Die Teilung eines bebauten Grundstücks bedarf gem. § 7 BauO NRW zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigug durch das Bauordnungsamt. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen würden, die den Vorschriften der BauO NRW oder aufgrund der BauO NRW erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.

Das Bauordnungsamt hat innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags über die Teilung zu entscheiden. Die Teilung darf in das Liegenschaftskataster erst übernommen werden, wenn ein Genehmigungsbescheid vorgelegt ist.

Bedarf die Teilung keiner Genehmigung (unbebautes Grundstück), so hat das Bauordnungsamt auf Antrag darüber ein Zeugnis auszustellen; das Zeugnis steht einer Genehmigung gleich.

Weitere Informationen zur Teilung von Grundstücken erhalten Sie auch bei dem für das Gebiet der Stadt Dorsten zuständigen

oder bei den technischen Sachbearbeitern des Bauordnungsamtes. Sofern Sie einen persönlichen Termin wünschen, wird um vorherige Terminabsprache gebeten.

Zuständige Fachbereiche

Ansprechpartner

Kosten:

Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen

Links: