Leistungen Bauen im Außenbereich

Die nicht im Zusammenhang bebauten Gebiete ( der sogenannte Außenbereich) sind besonders schützenswert. Dementsprechend stellt der Gesetzgeber an Bauvorhaben im Außenbereich besondere Anforderungen und grenzt Bauberechtigungen ein. Zentrale Vorschrift ist § 35 des Baugesetzbuches.

Bei Rückfragen zu dieser Thematik stehen Ihnen die technischen Sachbearbeiter des Bauordnungsamtes gerne zur Verfügung. Sofern ein persönlicher Termin gewünscht ist, wird um vorhere Terminabsprache gebeten.

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