Wer ein Gebäude neu baut, ändert oder anders nutzen will, bedarf gem. § 60 Abs. 1 BauO NW dafür in der Regel eine Baugenehmigung, soweit nicht nach anderen Vorschriften Genehmigungsfreiheit besteht.
Form und Inhalt eines Bauantrages sind gesetzlich in der BauPrüfVO vorgeschrieben.
Einzelfragen können Sie vorher in der Bauberatung oder über eine Bauvoranfrage klären.
Baugenehmigungen sind gebührenpflichtig.
Für alle nach der Landesbauordnung genehmigungspflichtigen Vorhaben müssen landeseinheitliche Formulare verwendet werden.
Bei planungsrechtlichen Anfragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Planen und Wirtschaftsförderung der Stadt Haltern am See.
Montag | 08:30-12:00 Uhr | 13:30-17:30 Uhr | |
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