Leistungen Bauantrag / Baugenehmigung

Vor Errichtung (Neubau), Änderung (Anbau und Umbau), Nutzungsänderung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage ist in der Regel eine Baugenehmigung einzuholen.

Grundsätzlich ist zwischen dem einfachen (§ 64 BauO NRW) und dem normalen (§ 65 BauO NRW) Genehmigungsverfahren zu unterscheiden.

Das einfache Genehmigungsverfahren gilt für viele Gebäudearten, insbesondere für Wohnbauten und kleinere, gemischt genutzte Bauvorhaben. Der Prüfumfang ist hier gegenüber dem normalen Genehmigungsverfahren reduziert.

Die Anforderungen des baulichen Arbeitsschutzes werden nicht geprüft. Das einfache Genehmigungsverfahren wird auch durchgeführt, wenn durch eine Nutzungsänderung eine Anlage entsteht, die kein großer Sonderbau ist.

Alle Bauvorhaben, die nicht unter das einfache Verfahren fallen, unterliegen dem sogenannten normalen Genehmigungsverfahren. Dies sind beispielsweise Gebäude mit einer Grundfläche von mehr als 1600 Quadratmeter, bauliche Anlagen mit mehr als 30 Meter Höhe sowie Hochhäuser, Schulen oder Krankenhäuser.

Der Bauantrag ist schriftlich mit allen für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen. Form- und Inhalt eines Bauantrages sind gesetzlich in der BauPrüfVO vorgeschrieben. Die erforderlichen Unterlagen sind je nach Genehmigungsverfahren und Vorhaben unterschiedlich.

Einzelfragen können Sie vorher in der Bauberatung oder über eine Bauvoranfrage klären.

Hinweis: Ohne Genehmigung darf mit einem Bauvorhaben nicht begonnen werden.

 

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Kosten

Die Gebühren für die Baugenehmigung werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW berechnet.

Mindestgebühr 50 €

Eine Bauberatung im Vorfeld wird mit 35,00 € je angefangene ½ Stunde berechnet

Unterlagen

Der Bauantrag muss alle erforderlichen Unterlagen zur Beurteilung des Vorhabens enthalten und ist schriftlich einzureichen. Hinweise zu den erforderlichen Unterlagen finden sich in der Bauprüfverordnung (BauPrüfVO).