Leistungen Teilungsgenehmigung

Die Teilungsgenehmigung nach § 19 Baugesetzbuch (BauGB) und § 7 Bauordnung NRW bzw. die jeweiligen Zeugnisse, falls für die Teilung eine Genehmigung nicht erforderlich ist, erstellt das Bauamt.

Der Teilungsantrag ist über einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu stellen.

 

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Kosten

Gem. Tarifstelle 2.5.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NW