Leistungen Baulasten

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern zugunsten eines Bauvorhabens übernommen werden können. Dazu gehören beispielsweise ein Pkw-Stellplatznachweis, eine Anbauverpflichtung, Abstandflächen, die Erschließung (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) oder die Vereinigung von Grundstücken.

 

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Kosten

Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet.

Unterlagen

Zustimmung zur Verpflichtung
Die Person, die die Verpflichtung übernimmt, muss schriftlich zustimmen. Diese Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers ist vor der Baubehörde oder vor einem Notar zu erklären.

Lageplan
Der Lageplan muss mindestens im Maßstab 1:500 erstellt werden, darf nicht älter als sechs Monate und muss amtlich sein. Das "amtlich" bedeutet, er muss von einem/einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in (ÖbVI) angefertigt werden. Die Darstellung von Baulastflächen muss in grüner Umgrenzung und Schraffur mit Vermaßung ausgeführt werden. Je belastetem Grundstück müssen vier Lagepläne eingereicht werden.

 

Formulare

Der formlose Antrag soll alle aktuellen Anschriften der beteiligten Grundstückseigentümer enthalten.