Leistung Meldewesen

Bürger*innen der Bundesrepublik Deutschland sind verpflichtet, wenn sie innerhalb Deutschlands einen Haupt- oder Nebenwohnsitz beziehen, sich innerhalb von 14 Werktagen nach dem tatsächlichen Einzug im Bürgerbüro an-, ab- oder umzumelden. 

Für die An- und Ummeldung wird zwingend eine Wohnungsgeberbescheinigung benötigt. In der Wohnungsgeberbescheinigung ist das Einzugsdatum von Ihrem Vermieter schriftlich zu bestätigen. Er ist verpflichtet, ihnen die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung auszustellen. Es reicht nicht aus, den Mietvertrag vorzulegen. Ebenfalls kann eine formlose E-Mail des*der Vermieters*in an die Meldebehörde nicht als Wohnungsgeberbescheinigung anerkannt werden. 

Gerne sind wir Ihnen bei folgenden An-, Ab- und Ummeldungen behilflich

 

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung