Leistung Anmeldung aus dem Ausland

Wer erstmalig eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden.

Die Anmeldung muss persönlich vorgenommen werden. 

Notwendige Unterlagen

  • originale Heimatpässe von allen umzumeldenden Personen
  • originale Ehe- und Geburtsurkunden (falls vorhanden)
    • deutsche Übersetzung oder eine internationale Fassung (Englisch) wird zwingend benötigt
  • unterschriebene und im Original vorgelegte Wohnungsgeberbestätigung (Mietvertrag reicht nicht aus!)

Gebühr

  • gebührenfrei

Bearbeitungsdauer

  • Bearbeitung des Anliegens direkt nach Antragstellung

Hinweis

Bei der erstmaligen Anmeldung aus dem Ausland müssen alle Personen (unabhängig vom Alter) anwesend sein 

Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung