Leistung Abmeldung des Wohnsitzes /Verlassen der Bundesrepublik Deutschland

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde persönlich oder schriftlich abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens 7 Tage vor dem Auszug möglich. 

Wenn Sie ins Ausland umziehen, sollten Sie bei der Abmeldung Ihre Anschrift im Ausland bei der Meldebehörde hinterlassen. Diese Anschrift wird dann im Melderegister gespeichert, um zum Beispiel im Zusammenhang mit Wahlen mit dem Wahlberechtigten Kontakt aufnehmen zu können. 

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweise, Reisepässe, Heimatpässe von allen umzumeldenden Personen 
  • schriftliche Vollmachtserklärung (bei Beauftragung einer anderen Person)
  • eventuelle Bekanntgabe der neuen Adresse im Ausland 

Gebühr

  • gebührenfrei

Bearbeitungsdauer

  • Bearbeitung des Anliegens direkt nach Antragstellung

Fristen / Hinweis

  • Wer die Bundesrepublik Deutschland verlässt hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Die Abmeldung ist bei Bekanntgabe des Auszugsdatums auch formlos auf schriftlichem Wege möglich.
Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung