Leistung Nebenwohnsitz (Anmeldung/Aufgabe)

Für die Abmeldung einer Nebenwohnung ist die Meldebehörde der Hauptwohnung zuständig. 

Die Abmeldung muss persönlich erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit eine andere Person dazu zu bevollmächtigen.

Notwendige Unterlagen

  • siehe Informationen An-/ und Ummeldung innerhalb von Datteln / Zuzug aus einer anderen Stadt 
  • schriftliche Vollmachtserklärung (bei Beauftragung einer anderen Person)

Fristen

  • Die Anmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug vorzunehmen, ansonsten droht ein Verwarnungs- oder Bußgeld.

Gebühr

  • gebührenfrei 

Bearbeitungsdauer

  • Bearbeitung des Anliegens direkt nach Antragstellung

Hinweis

  • Eine Abmeldung einer Dattelner Nebenwohnung ist nur bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes möglich.
Zuständige Bereiche der Stadtverwaltung