Fachbereich Sozialamt - Wohnungswesen

Hier werden hauptsächlich alle Aufgaben wahrgenommen, die sich aus der Förderung von Wohnraum mit öffentlichen Mitteln ergeben. Dazu zählen insbesondere:

  • Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen
  • Überwachung der Einhaltung der mit der Förderung eingegangenen Verpflichtungen nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum (WFNG NRW)
  • Freistellungen von der Belegungsbindung
  • Einkommensbestätigungen für Zinssenkungsanträge
  • Prüfung von Kostenmieten und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Feststellung des Endtermins der Eigenschaft "öffentlich gefördert"
  • Vermittlung von Wohnungen durch Aufnahme von Wohnungsangeboten und Beratung und Registrierung von Wohnungssuchenden
  • Ausübung von Belegungs- und Benennungsrechten
  • Mietpreisprüfung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz
  • Wohnungsmarktbeobachtung
  • Bestätigung des Wohnraumbedarfs bei Förderung mit öffentlichen Mitteln
  • Erteilung von Löschungsbewilligungen für das Grundbuch

Adresse

Stadtverwaltung (B1a)
Bismarckstraße 1a
Raum E 115

46284 Dorsten
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Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten
Montag08:00-16:00 Uhr     nur mit Terminabsprache 
Dienstag08:00-16:00 Uhr     nur mit Terminabsprache 
Mittwoch08:00-16:00 Uhr     nur mit Terminabsprache 
Donnerstag08:00-16:00 Uhr     nur mit Terminabsprache 
Freitag08:00-13:00 Uhr     nur mit Terminabsprache 

Zu diesen Servicezeiten werden nicht immer alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anwesend sein. Es wird jedoch immer ein/e Ansprechpartner/in für Sie da sein. Möchten Sie eine/n bestimmte/n Mitarbeiter/in sprechen oder wollen Sie eine umfangreichere Angelegenheit in der Verwaltung erledigen, stimmen Sie bitte vorab telefonisch einen Termin ab. Wir wollen damit verhindern, dass Sie vielleicht vergeblich ins Rathaus kommen, da der/die kompetente Ansprechpartner/in gerade nicht anwesend ist. Der/Die von Ihnen gewünschte Mitarbeiter/in wird gerne mit Ihnen einen Termin abstimmen. Hierdurch können Sie auch Wartezeiten vermeiden.

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