Personen, die eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen wollen, benötigen einen Wohnberechtigungsschein. Dieser kann ausgestellt werden, wenn das anrechenbare Familieneinkommen die nach Personenzahl gestaffelte Einkommensgrenze nicht übersteigt und die Größe der Wohnung angemessen ist.
20,00 €
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate - Einverständniserklärung des Vermieters (bei feststehender Wohnung)