Leistungen Zinssenkung für öffentliche Wohnungsbaudarlehen

Besitzer von eigengenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen können einen Antrag auf Zinssenkung stellen, wenn das bisher zinslose öffentliche Baudarlehen nun verzinst wird. Die Zinssenkung ist gestaffelt je nach Höhe der Unter- oder Überschreitung der Einkommensgrenze des sozialen Wohnungsbaues.

Beispiel:

Wird die Einkommensgrenze um mehr als 25 v.H. unterschritten, werden keine Zinsen erhoben. Bei einer Überschreitung der Einkommensgrenze um mehr als 30 v.H. gibt es keine Zinsvergünstigung mehr. Teilweise darf die Einkommensgrenze um bis zu 40% überschritten werden.

Die NRW.Bank fordert die Eigentümer alle 3 bis 5 Jahre zu einem entsprechenden Nachweis auf.

Maßgebend ist das Einkommen der letzten 12 Monate vor dem jeweiligen Aufforderungsstichtag.

 

Zuständige Fachbereiche

Ansprechpartner

Kosten:

20,00 €

Unterlagen:

Einkommensnachweis der letzten 12 Monate, Zinssenkungsantrag der NRW.Bank