Leistungen Taxischein

Auch wenn für die Ausstellung von Taxischeinen das Straßenverkehrsamt -Zulassungsstelle - Marl zuständig ist, können entsprechende Anträge im Bürgerbüro gestellt werden.

Die Fahrerlaubnis für die gewerbliche Beförderung von Personen in Taxen und Mietwagen oder Kraftomnibussen wird normalerweise für fünf Jahre ausgestellt. Voraussetzung ist die uneingeschränkte körperliche und geistige Eignung und dass keinerlei Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit bestehen (z. B. aufgrund von Eintragungen im Führungszeugnis). Weitere Voraussetzungen für die Erteilung des Personenbeförderungsscheines sind:

  • Erstwohnsitz im Stadtgebiet
  • Bestehen der Ortskundeprüfung, die durch das Straßenverkehrsamt Marl durchgeführt wird
  • Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (früher: Klasse 3) seit mindestens zwei Jahren

Weitere Informationen:

Bei Busscheinen (Klasse D), ist eine entsprechende theoretische und praktische Prüfung vor einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer des Techn. Überwachungs-Vereins nach vorheriger Ausbildung in einer Fahrschule abzulegen.

Voraussetzung für die Erteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen und Mietwagen (gleiches gilt für RTW- und KTW-Fahrer, Schülerspezialverkehr und Behindertentransporte!) ist, dass neben dieser Sonderfahrerlaubnis auch der Kartenführerschein erteilt wird. Das bedeutet, dass mit dem Erstantrag oder dem Verlängerungsantrag auch der Umtausch des bisherigen alten grauen bzw. rosa Führerscheins in den Kartenführerschein erfolgen muß.

Gleiches gilt für die Erteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Kraftomnibussen (KOM). Hier muß auch die Sonderfahrerlaubnis umgetauscht werden, da die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Kraftomnibussen in die Klasse D übergeht.

Siehe auch: Euroführerschein, Führerscheinanträge, Entzug der Fahrerlaubnis

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass, Vorlage des Führerscheins, Bescheinigung über die bestandene Ortskundeprüfung, amtliches Führungszeugnis, amtsärztliches Gutachten