Leistungen Hundehaltung

Wer einen Hund in Haltern am See hält, hat für diesen Hundesteuer zu zahlen. (Informationen zur Hundesteuer erhalten Sie hier.) Je nach Rasse des Hundes muss die Haltung zusätzlich auch dem Ordnungsamt angezeigt werden.

Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, gelten als großer Hund und sind anzumelden.

Darüber hinaus wird für die Haltung von bestimmten Hunderasse (sog. Listenhunde) eine Haltungserlaubnis benötigt. Hierzu zählen:

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • sowie Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Rassen


(Für diese Hunderassen gilt gemäß § 3 Abs. 2 Landeshundegesetzes NRW eine gesetzliche Gefährlichkeitsvermutung.)

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu
  • sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit andern Rassen


(Diese Hunderassen gelten gemäß § 10 Abs. 1 Landeshundesesetz NRW als Hunde bestimmter Rassen.)

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Kosten

(Die Gebühren können im Einzelfall auch geringer ausfallen.)

 

Unterlagen

Für die Haltung eines großen Hundes:

Für die Haltung eines Listenhundes:

Es müssen zudem auch alle unten aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sein.

Voraussetzungen

Für die Haltung eines Listenhundes: