Leistungen Hundesteuer

Entsprechend der Hundesteuersatzung der Stadt Haltern am See wird die Hundesteuer erhoben.

Jeder Hundehalter hat seine(n) Hund(e) innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme anzumelden.

Beachten Sie bitte die Vorschriften des Landeshundegesetzes NRW sowie das dazugehörige Merkblatt (s. unten).

Bestehen weitere Fragen zum Landeshundegesetz NRW wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Ordnung und Soziales.

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Kosten

Die Steuer beträgt jährlich, wenn 

a) nur ein Hund gehalten wird      96,00 EUR 

b) zwei Hunde gehalten werden 108,00 EUR je Hund 

c) drei Hunde gehalten werden  120,00 EUR je Hund.

Eine erhöhte Hundesteuer für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen gem. § 3 und § 10 Landeshundegesetz NRW wird nicht erhoben.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine Befreiung oder eine Ermäßigung der Hundesteuer zu beantragen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung (s. unten).