Die zu Liegenschaftsvermessungen befugten Vermessungsstellen (Katasteramt, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und Vermessungsämter) führen Katastervermessungen aus, um die Grenz- und Gebäudeverhältnisse an Flurstücken und Gebäuden zu ermitteln. Die Veränderungen an den Flurstücken und Gebäuden werden im Liegenschaftskataster dokumentiert, das hier beim Katasteramt Recklinghausen für alle 10 kreisangehörigen Städte geführt wird. Die Vermessungsergebnisse werden durch die Vermessungsstelle beim Katasteramt eingereicht.
Diese Vermessungsschriften werden zunächst auf Eignung zur Übernahme in das Liegenschaftskataster überprüft. Auf Grund der festgestellten Veränderungen wird ein Fortführungsbeleg (Veränderungsnachweis) aufgestellt. Anschließend werden Liegenschaftskarte, Liegenschaftsbuch und Katasterzahlenwerk fortgeführt. Alle zur Fortführung herangezogenen Unterlagen werden archiviert.
Nach Fortführung erhalten Eigentümer, Erbbauberechtigte, Grundbuchamt, Finanzamt und sonstige Berechtigte eine Fortführungsmitteilung. Bei Fortführungen auf Grund von Teilungsvermessungen, erhalten die Beteiligten so genannte Auflassungsschriften. Umfangreichere Fortführungen können auch durch eine Offenlegung bekannt gemacht werden.