Leistung Auflassungsschriften

Auflassungsschriften sind das Ergebnis der Übernahme der durchgeführten Teilungsvermessung in die Nachweise des Liegenschaftskatasters. Sie bestehen aus den Auszügen aus dem fortgeführten Liegenschaftsbuch und einem Auszug aus der fortgeführten Liegenschaftskarte. Der Notar benötigt die Auflassungsschrift zur Beurkundung der Auflassungserklärung der Vertragsparteien und zur Vorlage des Antrages auf Eigentumsumschreibung im Grundbuch beim Grundbuchamt.

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