In der Regel wird ein solches Gutachten von Ämtern, Behörden oder vergleichbaren Einrichtungen in Auftrag gegeben. Diese „amtsärztlichen Gesundheitszeugnisse“ sind nicht mit den Gesundheitszeugnissen zu verwechseln, die Sie dann benötigen, wenn Sie beruflich mit Lebensmitteln arbeiten. In diesen Fällen benötigen Sie eine Belehrung und Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Der amtsärztliche Dienst bietet in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe eine ärztliche Betreuung und Beratung an. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Die Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes sind Prüfungsausschussvorsitzende für die staatlichen Prüfungen in den nichtärztlichen Gesundheitsfachberufen und der Heilpraktikerüberprüfungen bzw. Heilpraktiker für Psychotherapie. Für Auskünfte stehen Ihnen hierzu die Mitarbeiterinnen der Verwaltung zur Verfügung.
Sie finden die Formulare zum Ausdrucken in der Box unter "Links".
Der Amtsärztliche Dienst unterstützt kooperierend den interdisziplinären Qualitätszirkel zur Vorbeugung gegen den Schwangerschaftsdiabetes. Informationsmaterial in verschiedenen Sprachen finden in der Box "Links".