Dienstleistungen/Zuständigkeiten Bebauungsplan, vorhabenbezogen

Generell dient der vorhabenbezogene Bebauungsplan (wie ein Bebauungsplan) der Regelung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von baulichen Vorhaben. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan stellt jedoch eine objektbezogene Vorhabenplanung dar, im Gegensatz zu einer Angebotsplanung eines Bebauungsplanes gem. § 30 Baugesetzbuch (BauGB).

Ziel dieses Instrumentes der Bauleitplanung ist es, die Vorhaben zügiger zu realisieren und das Verfahren hierzu einfacher und flexibler zu handhaben. Zu diesem Zweck gibt § 12 BauGB dem Vorhabenträger (Investor) ein Initiativrecht zur Schaffung von Baurechten, belässt aber die Planungshoheit in vollem Umfang bei der Gemeinde. Gleichzeitig begründet der vorhabenbezogene Bebauungsplan eine vertragliche Baupflicht des Investors, der sich darüber hinaus verpflichten muss, die Erschließungsmaßnahmen durchzuführen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan befreit die Gemeinden aber nicht von der Verantwortung im Rahmen des Verfahrens bis zum Satzungsbeschluss, insbesondere der sachgerechten Abwägung öffentlicher und privater Belange.

Ansprechpartner/innen
  • Herr Kolja Falck
    Telefon 02361/50-2372
    Technisches Rathaus, Raum 1
  • Herr Jano Jähne
    Telefon 02361/50-2390
    Technisches Rathaus, Raum 7
  • Frau Lara Kallies-Ramthun
    Telefon 02361/50-2370
    Technisches Rathaus, Raum 7
  • Frau Wiebke Kemper
    Telefon 02361/50-2549
    Technisches Rathaus, Raum 5
  • Herr Philipp Kühnapfel
    Telefon 02361/50-2377
    Technisches Rathaus, Raum 6
  • Frau Eva-Maria Rupp
    Telefon 02361/50-2333
    Technisches Rathaus, Raum 5
  • Frau Kirsten Schmäing
    Telefon 02361/50-2379
    Technisches Rathaus, Raum 3
  • Frau Pia Schnittker-Wittenberg
    Telefon 02361/50-2388
    Technisches Rathaus, Raum 3
  • Herr Tom Stoltenberg
    Telefon 02361/50-2373
    Technisches Rathaus, Raum 1