Abteilung Städtebauliche Planung

Der Aufgabenbereich der städtebaulichen Planung/Stadtplanung ist sehr vielfältig und erstreckt sich über die Bereiche Wohnungsbau, Verkehrsanlagen, Gemeinbedarfsanlagen, Freizeitanlagen, Gewerbe- und Industrieflächen, Anlagen für Handel und Dienstleistungen, Grünanlagen, Natur- und Landschaftsschutz sowie Ver- und Entsorgungsanlagen.

Stadtplanung gehört zu den Selbstverwaltungsaufgaben einer Stadt, d.h. dass jede Stadt dazu verpflichtet ist, die Bauleitpläne in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Stadtplanung bezeichnet somit die Aufgabe, den jeweils aktuellen als auch zukünftigen Anforderungen der Bürger*innen einer Stadt in baulicher und gestalterischer Hinsicht gerecht zu werden. Die Entscheidung darüber, wann ein Bauleitplan aufgestellt, ergänzt, geändert oder aufgehoben wird, liegt im Ermessen der Stadt. Da die Meinungen darüber, "wo" und vor allem "wie" Veränderungen im Stadtbild erfolgen sollen, auf sehr unterschiedlichen (z.B. wirtschaftlichen, politischen und/oder gesellschaftlichen) Interessen beruhen, steht die Stadtplanung im Spannungsfeld dieser gegensätzlichen Ansprüche.

Zur Lösung dieses Konfliktes ist es daher für die Stadtplanung notwendig, die unterschiedlichen Meinungen und Bedürfnisse innerhalb der Gemeinschaft gegeneinander abzuwägen. Dazu werden zunächst alle relevanten Interessen der Bürger*innen zu einem Sachverhalt (bzw. einer Planung) eingeholt. In einem nächsten Schritt werden die möglichen Auswirkungen analysiert, die aus den verschiedenen Alternativen/Vorschlägen resultieren können. Auf dieser Grundlage basierend wird in einem abschließenden Entscheidungsprozess die für die Stadtgemeinschaft "beste" Lösung entwickelt. Zur Entscheidungsfindung dienen einerseits die auf den unterschiedlichen politischen Ebenen vorgegebenen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Satzungen, Erlasse, Empfehlungen, etc. In diesem Zusammenhang sind auch die Festlegungen/Vorgaben des Flächennutzungsplanes als Richtlinie für die zukünftige Stadtstruktur zu berücksichtigen. Andererseits müssen aber auch die jeweils bestehenden Verhältnisse und Rahmenbedingungen (wie z.B. bauliche, historische, klimatische, ökologische, topografische, technische, etc. Gegebenheiten) in der Planung berücksichtigt werden.

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