Bildungs- und Teilhabepaket

Was ist das „Bildungs- und Teilhabepaket“?

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - zum Beispiel bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das Bildungs-und Teilhabepaket (BuT) unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche in ganz Deutschland.

Sie haben Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket wenn Sie Bürgergeld oder Sozialgeld (Leistungen nach dem SGB II), Sozialhilfe (Leistungen nach dem SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen.

Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können.

 

Welche BuT-Leistungen gibt es?

  • Ausflüge/mehrtägige Fahrten: Die Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge von Schulen, Kitas und Kindertagespflege werden übernommen (Formular siehe unten).
  • Schülerbeförderungskosten: Fallen für den Schulweg zur nächstgelegenen Schule Kosten für die Schülerbeförderung an und werden sie nicht anderweitig abgedeckt, können diese Ausgaben durch das Bildungs- und Teilhabepaket getragen werden. (Nachweis ist vorzulegen)
  • Lernförderung: Bedürftige Schüler:innen können notwendige Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das wesentliche Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. (Formulare siehe unten)
  • Mittagsverpflegung: Die Kosten für die gemeinschaftliche Mittagverpflegung in Kita, Schule und in der Kindertagespflege werden komplett durch das Bildungs- und Teilhabepaket übernommen. Ein Eigenanteil ist nicht zu leisten. (Formulare siehe unten)
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Kultur, Sport, Mitmachen): Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Dafür steht monatlich ein Betrag von pauschal 15 Euro pro Kind zur Verfügung, der zum Beispiel für den Mitgliedsbeitrag des Sportvereins, die Gebühren der Musikschule oder im Ausnahmefall auch für Ausrüstungsgegenstände wie Sportschuhe oder Musikinstrumente verwendet werden kann. (Formular siehe unten)
  • Persönlicher Schulbedarf: Um die Anschaffung von persönlichen Gegenständen zu erleichtern, die für den Schulbesuch benötigt werden (z. B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien), wird den Familien zweimal im Schuljahr ein Zuschuss gezahlt: aktuell beläuft sich dieser Zuschuss auf 130,00 Euro für das erste Schulhalbjahr und auf 65,00 Euro für das zweite Schulhalbjahr - insgesamt 195,00 Euro. (formlose Mitteilung ausreichend)

 

Weitere Informationen zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaktes finden sie unter:

https://www.mkjfgfi.nrw/das-bildungs-und-teilhabepaket

 

Darüber hinaus kann für Kinder aus Familien mit vergleichbar geringen finanziellen Mitteln eine Unterstützung für die Inanspruchnahme des Mittagessens aus dem Landesfonds "Alle Kinder essen mit!" in Frage kommen. Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.mags.nrw/haertefallfonds

 

Wie kann ich Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten?

Sofern Sie oder einer Ihrer Angehörigen Empfänger der oben genannten Leistungen sind, können Sie sich gerne an das Amt für Soziales und Wohnen wenden. Sie erhalten die BuT-Formulare auch persönlich im Service Center des Amts für Soziales und Wohnen (EG - Wilhelmstr. 8, 45964 Gladbeck).

Die Mitarbeiter:innen des BuT-Teams erreichen Sie telefonisch (Ansprechpartner:innen siehe unten) oder unter der E-Mail-Adresse but@stadt-gladbeck.de.

Alle notwendigen Formulare haben wir Ihnen auf dieser Seite zusammengestellt. (siehe unten – Formulare)

Die ausgefüllten Nachweise/Formulare können persönlich eingereicht, auf dem Postweg übersandt oder per E-Mail an but@stadt-gladbeck.de geschickt werden.

Den Nachweisen/Formularen ist ein aktueller Leistungsbescheid beizufügen!

 

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