Luftreinhalteplan Ruhrgebiet (Teilplan Nord)

Am 15.10.2011 ist der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 in Kraft getreten.

Die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster haben zur Minderung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung im Ruhrgebiet für den

  • Teilplan Nord (Regierungsbezirk Münster) mit den Städten Bottrop, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herten, Recklinghausen, Castrop-Rauxel,
  • Teilplan Ost (Regierungsbezirk Arnsberg) mit den Städten Herne, Bochum, Dortmund und
  • Teilplan West (Regierungsbezirk Düsseldorf) mit den Städten Duisburg, Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen

für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich Teilpläne des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet 2011 aufgestellt.

Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Luftreinhalteplans ist § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV).

Danach müssen die zuständigen Behörden einen Luftreinhalteplan aufstellen, der konkrete Maßnahmen zur Reduzierung von Schadstoffen vorsieht, wenn die durch die Rechtsverordnung festgelegten Immissionsgrenzwerte einschließlich festgelegter Toleranzmargen überschritten werden.

Nach der 39. BImSchV gilt für Feinstaub (PM10) im Jahresmittel ein Grenzwert von 40 μg/m3; der zulässige Tagesmittelwert von 50 μg/m3 darf darüber hinaus nur an maximal 35 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden. Dem für Stickstoffdioxid (NO2) für das Jahr 2010 verbindlich einzuhaltenden Grenzwert von 40 μg/m³ durfte bis zum Erreichen dieses Zieljahres noch eine Toleranzmarge zugerechnet werden, die sich jährlich um 2 μg/m³ reduzierte. Für das Jahr 2009 ergab sich dadurch ein noch zulässiger Wert von 42 μg/m³.

Auslöser für die Aufstellung dieses Luftreinhalteplans sind qualifizierte Messungen und Berechnungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV). Auf Grund der Ergebnisse ist davon auszugehen, dass ohne schadstoffreduzierende Maßnahmen die gesetzlichen Grenzwerte auch in zukünftigen Jahren nicht eingehalten werden können.

Bereits in den Bezugsjahren 2009 und 2010 war der zulässige NO2-Grenzwert (40 μg/m³) – 2009 einschließlich der erlaubten Toleranzmarge (2 μg/m³) – in vielen Bereichen des Ruhrgebietes überschritten. Auch der Grenzwert für PM10 wurde 2009 und 2010 in einigen Bereichen überschritten. Damit sind die Bezirksregierungen gesetzlich verpflichtet, einen Luftreinhalteplan zur Reduzierung der Luftschadstoffbelastung (Feinstaub + Stickstoffdioxid) aufzustellen.

Die im Luftreinhalteplan festgelegten Maßnahmen müssen verursachergerecht und verhältnismäßig sein. Sie sind darauf auszulegen, die Luftqualität dauerhaft unterhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen zu halten.

Die drei Teilpläne

  • Nord (Bezirksregierung Münster),
  • West (Bezirksregierung Düsseldorf) und
  • Ost (Bezirksregierung Arnsberg)

ergänzen sich aufgrund der übergreifenden Ortsstrukturen im Ruhrgebiet räumlich zu einer Gesamtdarstellung des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet 2011 (LRP Ruhr).

Die Teilpläne, hier der Teilplan Nord, enthalten als wesentliche Maßnahmen die Festlegung einer Umweltzone auf der Grundlage der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung – 35. BImSchV) sowie weitere industriell und verkehrlich wirkende Maßnahmen.

Außerdem werden Maßnahmen der Ertüchtigung von Fahrzeugflotten der öffentlichen Hand und des Öffentlichen Personennahverkehrs sowie verkehrsplanerische und städteplanerische Maßnahmen aufgeführt.

Auch die Stadt Gladbeck liegt in einem Teilbereich innerhalb der neuen großen Umweltzone Ruhrgebiet. Der genaue Verlauf des Grenzbereichs im Stadtgebiet ist dem Luftreinhalteplan zu entnehmen.

Unter gewissen Umständen gibt es Ausnahmeregelungen für Privatleute und Gewerbetreibende. Diese Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge erteilt in der Stadt Gladbeck das Ordnungsamt. Ansprechpartner ist Herr Strzelczyk (Tel.: 04203-99-2231).

Den Luftreinhalteplan Ruhrgebiet Nord 2011 erhalten Sie als Download auf dieser Seite  unter der Rubrik Info-Material oder hier auf den Seiten der Bezirksregierung Münster.

Ausführliche Informationen zur Umweltzone inklusive Ausnahmeregelungen erhalten Sie hier ebenfalls.

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