Fachbereich Planungs- und Umweltamt - Abteilung Naturschutz und Freiraumplanung

Freiraumplanung ist Planung und Gestaltung von nicht bebauten Flächen mit Hilfe städtebaulicher und landschaftsbezogener Strukturelemente. Sie soll die Landschaft und den Naturhaushalt vor beeinträchtigenden Eingriffen bewahren, vorhandene Schäden beseitigen und für einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Absprüchen des städtebaulichen Wachstums, der Land- und Forstwirtschaft, denen der Allgemeinheit und des Naturschutzes sorgen. Hierbei sind städtebauliche Ziele, Funktionszuordnungen und Rahmenplanungen ebenso zu beachten, wie stadtökologische Belange oder Daten der Wirtschaft.

Wohnungs- und arbeitsstättennahe Freiräume sind notwendige Flächen zur sozialen und ökologischen Wohlfahrtswirkung in einem Stadtraum. So sollten zum Beispiel im Umfeld von verdichteten Wohnungsbauflächen in einer Entfernung von 400 m größere, zusammenhängende und nutzbare Freiräume für Erwachsene zur Verfügung stehen. Darüber hinaus ist die Versorgung mit Spielplätzen und Sport- und Freizeitanlagen ein weiterer Planungsansatz der Freiraumplanung. Es gibt einige Kennzahlen, um quantitative Messgrößen für die Planung und Gestaltung von Freiräumen zu haben: Kinderspielplatzmindestgrößen pro Einwohner, Entfernung von Arbeits- und Wohnstätten zu Freiräumen, Strukturierung von Grünanlagen und Freiräumen, zeitliche Entfernungsbemessung, Mindestgrößen in m².

Ziel ist die bedarfsgerechte Flächenplanung für den Menschen und ihre Verzahnung mit den Anforderungen aus dem Bereich der öokologischen Fachplanung / Landschafts- und Naturschutz. Zahlreiche Freiraumplanungen begründen sich aus anderen Fachplanungen wie: Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Planungen der Wasserwirtschaft, Verkerhsplanung sowie Planungen der Freizeitwirtschaft.

Wesentliche Instrumente der Grün- und Freiraumplanung sind zum Beispiel Freiraumpläne, Stadtökologische Fachbeiträge, Grünordnungspläne, Landschaftspflegerische Begleit- und Fachpläne, Gutachten.

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