Die Abteilung Wirtschaftliche Hilfen umfasst die Sachgebiete
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Leistungen in besonderen Wohnformen
- Hilfe zur Pflege im ambulanten Bereich
- Kostenerstattung/Rückforderung
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Empfängern der Leistungen die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.
Leistungen sind den Berechtigten zu gewähren, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem aus eigenem Einkommen und Vermögen, beschaffen können.
Kinder werden erst ab einem Einkommen über 100.000 € jährlich unterhaltspflichtig.
Weitere Informationen können Sie gerne telefonisch oder persönlich - nach Terminvereinbarung - beim Sozialamt Dorsten erfragen und auch unter folgendem Link https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a207-sozialhilfe-und-grundsicherung.html erhalten.
Montag | 08:00-16:00 Uhr | nur mit Terminabsprache | |
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Dienstag | 08:00-16:00 Uhr | nur mit Terminabsprache | |
Mittwoch | 08:00-16:00 Uhr | nur mit Terminabsprache | |
Donnerstag | 08:00-16:00 Uhr | nur mit Terminabsprache | |
Freitag | 08:00-13:00 Uhr | nur mit Terminabsprache |
Bei diesen Servicezeiten werden nicht immer alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anwesend sein. Es wird jedoch immer ein/e Ansprechpartner/in für Sie da sein, der/die Ihnen weiterhilft. Möchten Sie eine/n bestimmte/n Mitarbeiter/in sprechen, oder wollen Sie eine umfangreichere Angelegenheit in der Verwaltung erledigen, stimmen Sie bitte vorab telefonisch einen Termin ab. Wir wollen damit verhindern, dass Sie vielleicht vergeblich ins Rathaus kommen, da der/die kompetente Ansprechpartner/in gerade nicht anwesend ist. Der/Die von Ihnen gewünschte Mitarbeiter/in wird gerne mit Ihnen einen Termin abstimmen. Hierdurch können Sie auch Wartezeiten vermeiden.