Leistungen Hilfe zum Lebensunterhalt

Auf Hilfe zum Lebensunterhalt hat jeder Mensch Anspruch, der seinen notwendigen Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) und Kräften (Einsatz der Arbeitskraft) noch mit Hilfe anderer (z.B. Eltern, Kinder) bestreiten kann. 

Zusätzliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt ist, dass kein Anspruch auf anderweitige Sozialleistungen besteht. 

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