Wer für eine angemessene Wohnung Aufwendungen erbringen muss, die ihm nicht zugemutet werden können, hat ein Recht auf Zuschuss zur Miete oder zu vergleichbaren Aufwendungen.
Wohngeld wird nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag geleistet.
Einen Antrag auf Mietzuschuss können Sie stellen, wenn Sie Mieter/in bzw. Untermieter/in von Wohnraum sind oder wenn Sie Wohnraum als mietähnlich Nutzungsberechtigte/r, z.B. Inhaber/in einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung bzw. eines mietähnlichen Dauerwohnrechts bewohnen.
Eigentümer/innen von Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen sind antragsberechtigt, wenn sie im eigenen Haus Wohnraum bewohnen.
Bei Wohnraum, der sich in einem auch gewerblich genutzten Gebäude befindet (Gemeinschaftshaus bzw. gemischt genutzte Gebäude oder Ein- und Zweifamilienhäuser, die neben dem Wohnraum in solchem Umfang Geschäftsräume enthalten, dass nicht mehr von einem Eigenheim gesprochen werden kann), ist hingegen ein Antrag auf Lastenzuschuss mit einem anderen Formblatt (Antrag auf Wohngeld – Lastenzuschuss) zu stellen.
Auch Bewohner/innen von Heimen im Sinne des Heimgesetzes können Wohngeld beantragen.
Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht hängt ab von
Die Mitarbeiterinnen in der Wohngeldabteilung erteilen Ihnen ausführliche Auskünfte zur Wohngeldbeantragung bzw. zur Beantragung eines Lastenzuschusses.
Für die Antragstellung werden benötigt:
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner https://www.mhkbg.nrw/wohnen/wohngeld/Wohngeldantraege-und-Anlagen/index.php ausrechnen lassen.
Die Wohngeldabteilung finden Sie im Sozialamt:
Stadt Dorsten, Bismarckstr. 1 A, 46284 Dorsten
Ansprechpartnerinnen:
Frau Kerstin Cipa (Buchstabe A - L) Zimmer E 116 Tel.: 02362 66-5263
Frau Elke Büning (Buchstabe M - Z) Zimmer E 109 Tel.: 02362 66-5264
E-Mail: Wohngeldstelle@dorsten.de
Montag | 08:00-16:00 Uhr | nur mit Terminabsprache | |
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Dienstag | 08:00-16:00 Uhr | nur mit Terminabsprache | |
Mittwoch | 08:00-16:00 Uhr | nur mit Terminabsprache | |
Donnerstag | 08:00-16:00 Uhr | nur mit Terminabsprache | |
Freitag | 08:00-13:00 Uhr | nur mit Terminabsprache |
Bei diesen Servicezeiten werden nicht immer alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anwesend sein. Es wird jedoch immer ein/e Ansprechpartner/in für Sie da sein, der/die Ihnen weiterhilft.Möchten Sie eine/n bestimmte/n Mitarbeiter/in sprechen oder wollen Sie eine umfangreichere Angelegenheit in der Verwaltung erledigen, stimmen Sie bitte vorab telefonisch einen Termin ab. Wir wollen damit verhindern, dass Sie vielleicht vergeblich ins Rathaus kommen, da der/die kompetente Ansprechpartner/in gerade nicht anwesend ist. Der/Die von Ihnen gewünschte Mitarbeiter/in wird gerne mit Ihnen einen Termin abstimmen. Hierdurch können Sie auch Wartezeiten vermeiden.