Leistungen Wohngeld - Lastenzuschuss

Wer für eine angemessene Wohnung Aufwendungen erbringen muss, die ihm nicht zugemutet werden können, hat ein Recht auf Zuschuss zur Miete oder zu vergleichbaren Aufwendungen.

Wohngeld kann sowohl Alleinstehenden als auch Familien bei den bestehenden Voraussetzungen bewilligt werden.

Antragserfordernis: Das allgemeine Wohngeld wird nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag geleistet.

Wohngeld kann beantragt werden von

  • Mietern
  • Untermietern
  • Nutzungsberechtigten

Ausführliche Auskünfte zur Wohngeldbeantragung/Lastenzuschuss erteilen die u.a. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Wohngeldabteilung

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner, Link: https://www.mhkbg.nrw/wohnen/wohngeld/Wohngeldantraege-und-Anlagen/index.php ausrechnen lassen.

Zuständige Fachbereiche

Ansprechpartner

Unterlagen:

Einkommensnachweise der letzten 12 Monate, Mietbescheinigung des Vermieters,

Links: