Wohnungs- und arbeitsstättennahe Freiräume sind notwendige Flächen zur sozialen und ökologischen Wohlfahrtswirkung in einem Stadtraum. So sollten z. B. im Umfeld von verdichteten Wohnungsbauflächen in einer Entfernung von 400 m größere zusammenhängende und nutzbare Freiräume für Erwachsene zur Verfügung stehen. Darüber hinaus ist die Versorgung mit Spielplätzen und Sport- und Freizeitanlagen ein weiterer Planungsansatz der Freiraumplanung. Es gibt einige Kennzahlen, um quantitative Messgrößen für die Planung und Gestaltung von Freiräumen zu haben: Kinderspielplatzmindestgrößen pro Einwohner, Entfernung von Arbeits- und Wohnstätten zu Freiräumen, Strukturierung von Grünanlagen und Freiräumen, zeitliche Entfernungsbemessung, Mindestgrößen in m².
Ziel ist die bedarfsgerechte Flächenplanung für den Menschen und ihre Verzahnung mit den Anforderungen aus dem Bereich der ökologischen Fachplanung/Landschafts- und Naturschutz. Zahlreiche Freiraumplanungen begründen sich aus anderen Fachplanungen wie: Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Planungen der Wasserwirtschaft, Verkehrsplanung sowie Planungen der Freizeitwirtschaft.
Wesentliche Instrumente der Grün- und Freiraumplanung sind z. B. Freiflächenrahmenpläne, Stadtökologische Fachbeiträge, Grünordnungspläne, Landschaftspflegerische Begleit- und Fachpläne, Gutachten.
Terminabsprache wird dringend empfohlen!