Produkt Untersuchungsberechtigungsschein

Die Beantragung und der direkte Download des Untersuchungsberechtigungsscheins (UB-Schein oder UBS) nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de vollständig online möglich. Voraussetzung hierfür ist die AusweisApp.

Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen sind:

  • Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
  • erste Nachuntersuchung 9 bis 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung
  • weitere Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
  • außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
  • Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes/Bergamtes

Im Bürgerbüro wird der UBS ebenfalls ausgegeben. Hierfür ist keine Terminvereinbarung notwendig. Melden Sie sich jedoch bitte zunächst am Zentralen Eingang.

Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgestellt.

Die Wahl des Arztes oder der Ärztin ist frei.

Kosten

keine

Erforderliche Unterlagen

Ausweispapiere des Antragstellers oder der Sorgeberechtigten bzw. Bevollmächtigten.

Voraussetzungen

  • Lebensalter ab 14 Jahren, aber unter 18 Jahren
  • Hauptwohnsitz in Castrop-Rauxel