Die Beantragung und der direkte Download des Untersuchungsberechtigungsscheins (UB-Schein oder UBS) nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de vollständig online möglich. Voraussetzung hierfür ist die AusweisApp.
Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen sind:
Im Bürgerbüro wird der UBS ebenfalls ausgegeben. Hierfür ist keine Terminvereinbarung notwendig. Melden Sie sich jedoch bitte zunächst am Zentralen Eingang.
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgestellt.
Die Wahl des Arztes oder der Ärztin ist frei.
keine
Ausweispapiere des Antragstellers oder der Sorgeberechtigten bzw. Bevollmächtigten.