ggf. Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmacht gebenden Person
Voraussetzungen
Der Betroffene muss in Castrop-Rauxel gemeldet oder gemeldet gewesen sein.
Ausnahmen:
Nach 5 Jahren des Wegzuges oder des Todes dürfen die Daten nur zu Beweiszwecken benutzt werden. Daten über die Anschrift sowie den Sterbetag und -ort dürfen ohne Nachweis der Beweisnot erteilt werden.
Daten länger als 50 Jahre verstorbener oder verzogener Einwohner stehen grundsätzlich wegen der Löschungspflicht nicht mehr zur Verfügung.