Produkt Beglaubigungen

Im Bürgerbüro können Sie Abschriften, Ablichtungen und Kopien beglaubigen lassen. Jede Behörde ist befugt, Abschriften von Urkunden, die sie selbst ausgestellt hat, zu beglaubigen. Ausgenommen davon sind die Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden). Diese Urkunden können nur von den Standesämtern im Original ausgestellt werden, die die Ursprungsbeurkundung vorgenommen hat.

Das bedeutet: Wenn Sie beispielsweise in Dortmund geboren sind, in Castrop-Rauxel wohnen und eine Abschrift Ihrer Geburtsurkunde benötigen, können Sie diese ausschließlich in Dortmund beantragen. Gleiches gilt für die Eheurkunde, wenn Sie als Castrop-Rauxeler*in zum Beispiel in Hamburg geheiratet haben - dann ist das dortige Standesamt für die Herausgabe einer weiteren Abschrift zuständig.

Eine Beglaubigung von Kopien eines Führungszeugnisses ist nicht möglich. Eine Abschrift können Sie im Bürgerbüro Castrop-Rauxel beantragen, ausgestellt wird sie jedoch stets vom Bundesamt für Justiz.

Generell gilt: Abschriften, Ablichtungen und Vervielfältigungen dürfen beglaubigt werden, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.

Bei ausländischen Dokumenten, Urkunden und Zeugnissen müssen Sie eine Kopie der Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Dolmetschers vorlegen. Die Übersetzung und das Original der Urkunde müssen zusammengehörig sein. Beglaubigt wird die übersetzte Kopie, nicht das Dokument selbst.

Sollten Sie Fragen haben, ob ein für Sie relevantes Dokument beglaubigt werden kann oder nicht, senden Sie gerne ein Foto oder einen Scan per Mail an buergerbuero@castrop-rauxel.de - wir helfen Ihnen gerne weiter!

Unterschriften werden nur beglaubigt, wenn das zu unterzeichnende Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen öffentlichen Stelle laut einer Rechtsvorschrift benötigt wird.

Kosten

  • eine Seite: 4 EUR
  • alles mit mehr als einer Seite (z.B. Zeugnis): 6 EUR
  • Unterschriftsbeglaubigungen: 4 EUR

Erforderliche Unterlagen

  • Bei Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen und Vervielfältigungen:die entsprechende zu beglaubigende Abschrift, Ablichtung, Vervielfältigung sowie die Urschrift.
  • Bei Beglaubigungen von Unterschriften: das vom Betroffenen zu unterzeichnende Schriftstück und der Personalausweis. Zudem muss die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, vor Ort im Bürgerbüro eine Unterschrift leisten.