Produkt Abmeldung des Wohnsitzes

"Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs", heißt es in §17 II Bundesmeldegesetz.

Eine Abmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen, hierzu können Sie den ausgefüllten Abmeldebogen und eine Ausweiskopie an das Bürgerbüro senden. 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass/ausländischer Pass
  • Sollte die Abmeldung nicht persönlich erfolgen: Vollmacht und Ausweiskopie