Produkt Baulastenverzeichnis

Baulastenauskunft

Sollte Ihr Grundstück mit Baulasten belastet oder begünstigt sein, benötigen Sie eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis. Diese können Sie mit dem Antrag und einem aktuellen Grundbuchauszug aus dem Sie als Eigentümer*in hervorgehen beantragen. Sollten Sie nicht Eigentümer*in sind, benötigen Sie zusätzlich eine entsprechende Vollmacht des Eigentümers / der Eigentümerin.

 

Baulasteneintragung

Die Eintragung einer Baulast erfolgt in der Regel im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens, um die Genehmigungsfähigkeit herzustellen (z.B. Abstandflächen, Wegerechte für Erschließung).

Kosten

Der Antrag ist gebührenpflichtig. Die Erhebung der Gebühren richtet sich nach den entsprechenden Tarifstellen der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebONRW)

Erforderliche Unterlagen

Sollten Sie eine Baulast eintragen lassen wollen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

Antrag auf Eintragung einer Baulast
Amtlicher Lageplan in mind. 4-facher Ausfertigung
Grundbuchauszug des belasteten Grundstücks (nicht älter als 3 Monate)