Abteilung Bauordnung

Der Bereich Bauordnung hat die gesetzliche Aufgabe bei der Errichtung, Änderung, Instandhaltung, Nutzung, Nutzungsänderung und Abbruch baulicher Anlagen die Einhaltung der öffentlich rechtlichen Vorschriften zu überwachen.

Vordringliche und unverzichtbare Aufgabe ist die Prüfung und das Tätigwerden im Rahmen der Gefahrenabwehr.

Der Vollzug der städtebaulichen Planungen sowie der Vollzug baurechtlicher Vorschriften in anderen Gesetzen, soweit nicht sondergesetzlich andere Regelungen bestehen, gehört ebenfalls zum Aufgabenbereich der Bauaufsicht.

Neuer Service: Online-Terminvergabe

Beratungstermine mit dem Bereich Stadtplanung und Bauordnung können nun auch ganz bequem online über den Link www.castrop-rauxel.de/bautermine vereinbart werden. Termine ab 2. Mai 2023 können ab sofort gebucht werden!

Wer eine Bauberatung wünscht oder Akteneinsicht nehmen möchte, hat also jetzt jederzeit online Zugriff auf verfügbare Zeitfenster der jeweils nächsten drei Wochen und kann so seinen Besuch im Rathaus oder die telefonische Bürgerbauberatung planen. Zudem können Entwurfsverfasserinnen und -verfasser, die Rückfragen zu laufenden Baugenehmigungsverfahren o.ä. haben, ebenfalls über dieses neue Online-Buchungssystem einen kurzfristigen Termin für einen telefonischen Rückruf der jeweiligen Sachbearbeitung reservieren.

Das neue Online-Angebot der Stadtverwaltung soll bewirken, dass Rückfragen an die Bauordnung effektiver geklärt werden und sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Architektinnen und Architekten den Fachbereich mit ihren Anliegen einfacher und schneller erreichen können.

Natürlich bleibt es auch weiterhin möglich, Termine mit dem Bereich Stadtplanung und Bauordnung telefonisch zu vereinbaren unter 02305 / 106-2722 oder per E-Mail an bauordnung@castrop-rauxel.de.

 

Die Baulastenauskunft ist von der Hausakteneinsicht unabhängig. Hier ist die Stadt auf die elektronische Datenbereitstellung durch den Kreis Recklinghausen angewiesen. Anfragen können Sie unter bauordnung@castrop-rauxel.de stellen.

Unabhängig von den Einsichtnahmen und Auskünften begehen die Ingenieure des Bereichs Stadtplanung und Bauordnung regelmäßig alle drei bis sechs Jahre besonders sensible Gebäude wie z.B. Krankenhäuser, Kindergärten oder Schulen. Diese sogenannten „Wiederkehrenden Prüfungen“ sind eine gesetzliche Pflichtaufgabe und gewährleisten, dass die Gebäude stets in gutem Zustand sind und sicher betrieben werden. Eltern und Angehörige können sich dadurch darauf verlassen, dass die besonderen Schutzvorkehrungen gegen Brände in den Gebäuden, in denen sich ihre Kinder bzw. die Patienten aufhalten, auch Jahrzehnte nach dem Bau jederzeit funktionieren.

Öffnungszeiten
Montaggeschlossen 
Dienstaggeschlossen 
Mittwochgeschlossen 
Donnerstag08:00-12:00 Uhr   14:00-17:00 Uhr    
Freitaggeschlossen 

Weitere Termine nach Vereinbarung

Leitung
Philipp Röhnert
Adresse
Rathausfassade
Rathaus Castrop-Rauxel
Raum Block B, 3. Etage
Europaplatz 1
44575 Castrop-Rauxel
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Telefon
02305 / 106 - 2722
Fax
02305 / 106 - 2724