Allgemeine Baukontrollen, Stilllegungen, Nutzungsuntersagungen, Rückbauverfügungen, Duldungen, Maßnahmen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und sonstige bauaufsichtliche Anordnungen
Die Erhebung der Gebühren richtet sich nach den entsprechenden Tarifstellen der Allg. Verwaltungsgebührenordnung zur Bauordnung NRW (Ausnahme: Maßnahmen nach dem OWiG)
Vorhaben im Stadtgebiet Castrop-Rauxel