Bauanträge, Voranfragen, Baulasten, Teilungen, Freistellungsverfahren, Anzeigeverfahren, Stellungnahmen, Bauzustandsbesichtigungen und Abgeschlossenheitsbescheinigungen können Sie im Bereich Bauordnung einreichen bzw. erhalten. Sprechen Sie uns an.
Die Erhebung der Gebühren richtet sich nach den entsprechenden Tarifstellen der Allg. Verwaltungsgebührenordnung zur Bauordnung NRW in Verbindung mit den jährlich festgesetzten landeseinheitlichen Rohbauwerten und Stundensätzen.
Welche Unterlagen im konkreten Fall erforderlich sind, können Sie oder Ihr bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser (z.B. Architekt) der BauPrüfVo zur Bauordnung NRW entnehmen.
Vorhaben im Stadtgebiet Castrop-Rauxel