Produkt Ummeldung des Wohnsitzes (Wohnsitzwechsel)

Wenn Sie innerhalb der Stadt Castrop-Rauxel umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro ummelden. Wird die Frist nicht eingehalten, kann ein Bußgeld erhoben werden.

Personen über 16 Jahre sind persönlich meldepflichtig, bei Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Wohnungsgeber meldepflichtig. Bei Personen, für die ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.

Erforderliche Unterlagen

  • Vom neuen Vermieter ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung (ein Mietvertrag ist nicht ausreichend)
  • Ist ein Kfz auf Sie zugelassen, kann auch der Kfz-Schein im Bürgerbüro geändert werden
  • Identitätsnachweis (Personalausweis/Reisepass/ausländischer Pass)