Herzlich willkommen in Castrop-Rauxel!
Falls Sie nach Castrop-Rauxel ziehen und hier Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz nehmen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro anmelden. Wird die Frist nicht eingehalten, kann ein Bußgeld erhoben werden. Eine Anmeldung vor Bezug der Wohnung ist nicht möglich.
Datenübermittlungen
Nach §50 Bundesmeldegesetz können Ihre Daten an bestimmte Stellen weitergegeben werden. Dieser Weitergabe können Sie mit dem unten stehenden Formular widersprechen.
Personalausweis/Reisepass/ausländischer Pass
Wohnungsgeberbescheinigung
bei Minderjährigen Kindern mit getrennt lebenden Eltern Einverständniserklärung der*des anderen Sorgeberechtigten