Die vom Land NRW erlassenen Härtefallhilfen sind für solche Unternehmen gedacht, bei denen sich der Preis für Strom, Erdgas oder Wärme im Jahr 2022 mindestens vervierfacht hat und deren Sitz sich im Bundesland NRW befindet.
Was wird gefördert?
Drei Stufen werden im Rahmen der Härtefallhilfen gefördert. In der ersten Stufe können Unternehmen zusätzlich zur Dezember-Soforthilfe einen Zuschuss in Höhe eines Monatsabschlages 2022 beantragen (Stufe 1). In besonderen Fällen können kleine und mittlere Unternehmen, deren Energiepreise sich 2023 vervierfacht haben und deren Energiekosten mindestens 8 Prozent ihres Umsatzes betragen, zudem eine Aufstockung der Preisbremsen auf 95 Prozent erhalten (Stufe 2). Unternehmen, die aktuell mit Öl oder Pallets ihre Energieversorgung sicherstellen, können zudem einen Antrag auf Härtefallhilfe stellen, wenn die Kosten für diese Energieträger deutlich gestiegen sind (Stufe 3). Welche Voraussetzungen neben der Vervierfachung der Energiepreise gelten, wird aktuell im Landesministerium erarbeitet und hier veröffentlicht.
Ab wann und wo kann ein Antrag gestellt werden?
Eine Antragsstellung für die erste Stufe ist ab März 2023 möglich. Diese erfolgt digital. Aktuell erarbeitet die NRW.BANK technische Realisierungsmöglichkeiten, um eine einfache Antragsstellung zu ermöglichen.
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