Leistungen Führungszeugnis

Ab dem 1. September 2014 können Sie Führungszeugnisse direkt online beim Bundesamt für Justiz beantragen. Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Die fällige Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis kann mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden.

Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen.

>>> Bundesamt für Justiz

Die Anträge können auch weiterhin persönlich vor Ort im Bürgerbüro gestellt werden.


Wer ist antragsberechtigt?

Das Führungszeugnis kann ab 14 Jahren unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses beantragt werden. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann die Antragstellung durch einen gesetzlichen Vertreter erfolgen. Ab dem 18. Lebensjahr ist die Antragstellung persönlich vorzunehmen.

Was wird benötigt?

  • Persönliche Vorsprache
  • Personalausweis oder Reisepass des Antragsstellers oder des gesetzlichen Vertreters, wenn der Antragssteller unter 18 Jahre alt ist
  • Bei einem erweiterten Führungszeugnis: Bescheinigung des Arbeitgebers
  • Bei einem behördlichen Führungszeugnis: Anschrift der Behörde

 

Bundesamt für Justiz
Kosten

13,00 Euro

Unterlagen

Personalausweis, Reisepass oder ein anderer, amtlicher Lichtbildausweis

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