Leistungen Brauchtumsfeuer (Osterfeuer, Martinsfeuer)

HINWEIS: Im Downloadbereich (s.u. auf dieser Seite) finden Sie Auflagen und Hinweise zu Brauchtumsfeuern, sowie zum Beginn der Anmeldezeit auch Vordrucke für die Genehmigung von Osterfeuern. 

HINWEIS: Brauchtumsfeuer sind nur Oster- oder Martinsfeuer und sind vorab schriftlich zu beantragen. In Waltrop dürfen lt. Beschluss des Rates vom 8. Dezember 2022 ab 2023 nur noch verankerte Glaubensgemeinschaften, Vereine oder Organisationen Brauchtumsfeuer im Rahmen von öffentlich zugänglichen Veranstaltungen abbrennen. 

Die Anmeldezeit für Osterfeuer beginnt 2024 am Montag, den 19. Februar und endet am Freitag, den 1. März. Vordrucke für die Genehmigung gibt es in der Woche vor dem Beginn der Anmeldezeit. 

Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege. Brauchtumsfeuer sind Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Hierzu gehören Oster- oder Martinsfeuer. Sie sind vor ihrer Durchführung durch die örtliche Ordnungsbehörde zu genehmigen.

Brauchtumsfeuer dürfen 

  • nur von örtlichen Glaubensgemeinschaften,
  • Organisationen und
  • Vereinen

im städtischen Außenbereich ausschließlich im Rahmen einer öffentlichen, für jedermann zugänglichen Veranstaltung durchgeführt werden. Für private Feuer, wie etwa durch sog. gewachsene Nachbarschaften, gibt es keine Genehmigungen. 

Osterfeuer dürfen nur vom 30.03.2024 bis 01.03.2024 (Karsamstag bis Ostermontag) in der Zeit von 18.00 Uhr bis 24.00 Uhr abgebrannt werden.

Genehmigungsvorbehalt

Die Beantragung der Erlaubnis zum Abbrennen eines Brauchtumsfeuers 2024 ist ab Montag, den 19. Februar, möglich. Eingänge werden erst ab diesem Termin berücksichtigt. Die Anträge – siehe Formulare (unten auf dieser Seite) – sind im Ordnungsamt (Fachgruppe Ordnungswesen) einzureichen.

Die Anzahl der Brauchtumsfeuer zu Ostern sind im Stadtgebiet von Waltrop lt. Beschluss des Rates vom 8. Dezember 2022 auf maximal 20 Feuer begrenzt. 

Es gilt die Reihenfolge der schriftlichen Antragseingänge.

Anträge können persönlich am Info-Punkt im Foyer oder im Ordnungsamt (Fachgruppe Ordnungswesen) abgegeben werden. Außerdem kann die Beantragung auch per Fax (930364) oder per Post erfolgen. Falls Sie über einen Scanner verfügen, können Sie alternativ auch das ausgefüllte, unterschriebene und eingescannte Formular per E-Mail an ordnungsamt@waltrop.de senden. 

In dem Antrag sind folgende Angaben erforderlich:

  • Name und Anschrift des Veranstalters sowie eines verantwortlichen, volljährigen Ansprechpartners samt dessen
  • Mobil-/ Tel.-Nr.
  • Genaue Angaben zum Ort und zum Abbrennzeitpunkt des Feuers
  • Angaben zur Schankausgabe / zum Getränkeverkauf. Für den Verkauf von alkoholischen Getränken wird eine Schankerlaubnis benötigt.
  • Art und Menge des Brennmaterials. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Feuerstelle auf eine Fläche von maximal 6m mal 6m im Durchmesser begrenzt wird. Das aufgeschüttete Brenngut darf eine Höhe von 3m nicht übersteigen
    Bestehen seitens der Feuerwehr / der Ordnungsbehörde keine Bedenken, erfolgt eine schriftliche Genehmigung. 
Kosten

Für die Genehmigung eines Brauchtumsfeuers ist eine Gebühr von 20,00 Euro zu entrichten
(gem. Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Waltrop).

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