Leistungen Ausbaubeiträge

Ausbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW)

Nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NW) werden Ausbaubeiträge zur Deckung des Aufwandes für die nochmalige Herstellung, Erweiterung und Verbesserung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erhoben.

Beitragspflichtig sind diejenigen Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte, deren Grundstücken eine vorteilsrelevante Inanspruchnahmemöglichkeit durch die Maßnahme geboten wird.

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