Leistungen Beglaubigungen

Beglaubigung von Schriftstücken

Das Bürgerbüro beglaubigt Kopien oder Abschriften in folgenden Fällen:

  • Das Original wurde durch eine Behörde ausgestellt oder
  • die Kopie oder Abschrift soll einer Behörde vorgelegt werden.

Wichtig: Für die Beglaubigung ist das Originalschriftstück vorzulegen. Eine Fotokopie kann mitgebracht werden (Ausnahme: Bei Beglaubigungen von Ausweisen/Pässen oder ausländischen Dokumenten müssen die Fotokopien vor Ort gemacht werden).

Kosten

  • Fotokopie pro Seite 0,70 € (ab der 10. Seite pro Seite 0,50 €)
  • Beglaubigung von Schulzeugnissen pro Seite 2,00 €
  • Beglaubigung von Urkunden, Bescheinigungen, Ablichtungen etc. pro Seite 5,00 € 

Bei mehrfachen Beglaubigungen derselben Vorlage ermäßigt sich die Gebühr ab der zweiten Beglaubigung um 50 %.

Beglaubigung von Unterschriften

Unterschriften werden durch das Bürgerbüro nur dann beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll.

Die Unterschrift kann nur dann beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters des Bürgerbüros geleistet wird.

Kosten

  • Beglaubigung pro Unterschrift 2,50 €

Ausnahmen: Dokumente, die nicht beglaubigt werden dürfen
(keine abschließende Aufzählung)

  • Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden (Personenstandsurkunden) – Bitte wenden Sie sich an das ausstellende Standesamt
  • Einverständniserklärungen für Minderjährige bei Auslandsreisen – Bitte wenden Sie sich an einen Notar
  • Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Generalvollmachten – Bitte wenden Sie sich an einen Notar oder Betreuungsstelle Kreis Recklinghausen
  • Beglaubigungen in Rentenangelegenheiten – Bitte wenden Sie sich an die örtliche Rentenstelle
  • Einladungen von Freunden/Verwandten aus dem Ausland
  • Erbschaftsangelegenheiten (Erbscheine, Testamente, etc.)
  • Eidesstattliche Versicherungen
  • Dokumente zur ärztlichen Vorsorge
  • Gerichtsurteile
Fachbereiche