Identitätsnachweis für deutsche Staatsangehörige
PERSONALAUSWEIS
Der Personalausweis kann grundsätzlich nur am Ort Ihrer Hauptwohnung beantragt werden. Der Ausweisinhaber muss persönlich erscheinen!
Ab dem 16. Lebensjahr besteht eine Ausweispflicht.
Die Beantragung kann ab dem 16. Lebensjahr ohne Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters erfolgen, wenn bereits ein Kinderreisepass/Personalausweis/Reisepass vorliegt und die Person auf dem Dokument identifizierbar ist.
Für Kinder/Jugendliche unter 16 Jahren kann auf Antrag ebenfalls ein Personalausweis ausgestellt werden. Dabei ist eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter vorzulegen. Allerdings ist bis zum 12. Lebensjahr in der Regel der Kinderreisepass als Reisedokument sinnvoller.
HINWEIS: Seit dem 1. Mai 2025 sind Neuerungen im deutschen Pass- und Ausweiswesen in Kraft getreten, die nur noch die Verwendung digitaler Passbilder vorsehen. Für eine Übergangsfrist können jedoch sowohl Papier- wie auch digitale Fotos vorgelegt werden. Digitale Fotos für die Pass-Beantragung können bei hierfür zertifizierten Dienstleistern erstellt und dann via Cloud an das Bürgerbüro übermittelt werden. Hierzu wird den Bürger:innen ein QR-Code ausgehändigt.
Formulare finden Sie unter "Formulare" oder weiter unten auf dieser Seite.
Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin im Scheckkartenformat produziert. Es ist ein Chip integriert, auf dem die persönlichen Daten, das biometrische Lichtbild und die Fingerabdrücke des Ausweisinhabers verschlüsselt gespeichert sind. Zusätzlich verfügt der Personalausweis über eine Online-Ausweisfunktion.
Weitere Informationen finden Sie unter:
>>> https://www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Der-Personalausweis/der-personalausweis_node.html
>>> https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/Downloads/DE/Flyer-und-Broschueren/eID_Broschuere.pdf?__blob=publicationFile&v=9
Abholung des Personalausweises:
Die Abholung kann durch eine dritte Person unter Vorlage einer Vollmacht und des alten Personalausweises (auch vorläufiger) abgeholt werden.
Formulare finden Sie unter "Formulare" oder weiter unten auf dieser Seite.
Hinweis:
Personalausweise können nicht verlängert werden. Sie müssen rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihres aktuellen Ausweises einen neuen Ausweis beantragen.
Der Besitz eines gültigen Ausweisdokumentes (Personalausweis oder Reisepass) ist ausreichend um seiner Ausweispflicht nachzukommen.
Was wird benötigt?
Gebühren:
Sperr-Hotline bei Verlust oder Diebstahl des Ausweises:
Sperr-Notruf 116 116 (rund um die Uhr erreichbar)
(In Deutschland kostenfrei aus dem Festnetz und aus allen Mobilfunknetzen; aus dem Ausland mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49116116, gebührenpflichtig)
VORLÄUFIGER PERSONALAUSWEIS
Falls Sie einen Personalausweis so kurzfristig benötigen, dass Sie nicht bis zur Fertigstellung durch die Bundesdruckerei warten können, kann Ihnen im Notfall ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt und direkt ausgehändigt werden.
Die Gültigkeitsdauer eines vorläufigen Personalausweises ist unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks festzulegen. (max. drei Monate)
Gebühren:
Die Gebühr beträgt 10,00 Euro.
Was wird benötigt?
Wichtig:
Wenn Sie verreisen möchten, beachten Sie bitte, dass der vorläufige Personalausweis in einigen Ländern nicht anerkannt wird: Informationen zu den jeweiligen Einreisebestimmungen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.