Für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder / Offenen Ganztagsschule haben Eltern entsprechend ihren wirtschaftlichen Verhältnissen für ihr Kind einen Elternbeitrag zu zahlen. Über die jeweilige Höhe des Elternbeitrages erhalten Sie bei der Fachgruppe Jugendhilfe Auskunft.
Zur Beitragsfestsetzung ist eine verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen sowie ein Einkommensnachweis erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Elternbeitrag auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden.
Einkommensabhängig
Einkommensnachweise für den Elternbeitrag (z.B. letzter Steuerbescheid, Gehaltsabrechnungen, Bescheid über Arbeitslosengeld I / Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Sozialhilfe (nach SGB XII), Elterngeld)
Formulare sind in den Einrichtungen oder bei der Fachgruppe Jugendhilfe im Familienbüro (Rathaus Neubau II, Erdgeschoss links) erhältlich.