Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung ist immer dann erforderlich, wenn Fahrgäste in betriebsbereiten Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder PKW im Linienverkehr sowie bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen befördert werden. Er wird zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis für die Beförderung von Personen benötigt.
Erforderliche Unterlagen für den erstmaligen Erwerb eines Fahrgastbeförderungsscheins:
Ortskenntnisprüfung
Verlängerung des Fahrgastbeförderungsscheins
Fahrgastbeförderung:
Gebühren 45,10 Euro
Verlängerung des Fahrgastbeförderungsscheins:
Gebühren 39,20 Euro