Dienstleistungen/Zuständigkeiten Wohnungsnotfälle

Eine aktuelle Obdachlosigkeit wird durch die ordnungsbehördliche Unterbringung in einfachen, aber menschenwürdigen Notunterkünften verhindert. Für die Unterbringung von alleinstehenden Wohnungslosen ist das Diakonische Werk in Recklinghausen verantwortlich.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass - Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld I oder II, Rente, Sozialhilfe oder dergleichen) - Unterlagen, aus denen die akute Obdachlosigkeit ersichtlich wird (zum Beispiel Gerichtsbeschluss, Entlassungsschein, Nachweis über Unterkunftsverlust)

Ansprechpartner/innen
  • Frau Daniela Pohl (Sachgebietsleiterin)
    Telefon 02361/50-2061
    Stadthaus A, Raum 2.45
  • Herr Detlev Hennigfeld (Wohnungnotfälle)
    Telefon 02361/50-2058
    Stadthaus A, Raum 2.46
  • Frau Nicole Rössler-Mans (Wohnungsnotfälle)
    Telefon 02361/50-2049
    Stadthaus A, Raum 2.45
  • Herr Michael Wiesmann (Wohnungsnotfälle)
    Telefon 02361/502573 u. 0173/1555611
    Stadthaus A, Raum 2.46
  • Herr Frank Franke (Wohnungsvermittlung Flüchtlinge)
    Telefon 02361/50-2571 u. 0175/9350832
    Stadthaus A, Raum 2.46
  • Herr Gerrit Runge (Unterkunftsmanagement)
    Telefon 02361/50-2071
    Stadthaus A, Raum 2.45